Willkommen im Kleingartenverein “Kasseler Straße” e.V.
Unsere Gartenanlage mit 266 Parzellen und einer Gesamtgröße von 118.594 m² wurde 1973 gegründet und befindet sich in der Äußeren Kasseler Straße im Südosten von Halle, direkt an der Europachaussee.
Aktuelle Meldungen
- Mitgliederversammlung 15.04.2023Einladung zur Mitgliederwahlversammlung am 15. April 2023 Ort: Sportlerheim Ammendorf, Kurt-Wüsteneck-Straße 23 Zeit: 9:00 bis ca. 12:00 Uhr Einlass: 8:30 Uhr. Ohne Mitgliedskarte kein Einlass! Vorläufige Tagesordnung:… Weiterlesen »Mitgliederversammlung 15.04.2023
- WasseranstellenDas Wasser wird voraussichtlich ab 01. April 2023 oder 08. April 2023, je nach Wetterlage, angestellt, so es die Witterungsbedingungen zulassen. Gleichzeitig erfolgt das Spülen der Leitungen. Unabhängig davon… Weiterlesen »Wasseranstellen
- Arbeitseinsätze 2023Arbeitseinsätze sind zu folgenden Termine vorgesehen: Samstag 18.03.2023 Samstag 25.03.2023 Samstag 01.04.2023 Samstag 08.04.2023 Samstag 29.04.2023 Samstag 13.05.2023 Samstag 27.05.2023 Samstag 24.06.2023 Samstag 15.07.2023 Samstag 29.07.2023 Samstag 26.08.2023 Samstag… Weiterlesen »Arbeitseinsätze 2023
Sprechzeiten
jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 bis 10:00 Uhr im Vereinsbüro
Öffnungszeiten Bauhof
von April bis Oktober von 9:00 bis 12:00 Uhr
Unsere Kräuterhexen
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Verkauf von selbst gemachten Produkten:
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Was kostet ein Garten?
Pacht / Nebenkosten | ca. 150,00 € pro Jahr* |
Wasser / Strom | ca. 80,00 € pro Jahr* |
Sicherheitsleistung | 500,00 € einmalig |
Aufnahmegebühr | 50,00 € pro Person |
Garten- / Laubenpreis | abhängig von der Wertermittlung |
Pflichtstunden | 10 Stunden pro Jahr Nicht erbrachte Pflichtstunden werden mit 20,00 € berechnet. |
*abhängig von der Größe der Parzelle
**abhängig vom tatsächlichen Verbrauch
WICHTIG:
Immer wieder werden Kleingärten im Internet, z.B. auf ebay Kleinanzeigen angeboten. Dabei ist zu beachten, dass für Nutzung einer Kleingartenparzelle der Abschluss eines Pachtvertrages zwischen dem Verpächter und dem neuen Pächter erforderlich. Verpächter ist der Kleingartenverein (im Rahmen des Verwaltungsauftrages). Der Kauf von Laube und anderen beweglichen Sachen ist nicht gleichbedeutend mit einem Nutzungsrecht der Parzelle. Daher muss der Vorstand immer vor dem Kauf mit mit einbezogen werden. Eine “Unter-der-Hand”-Vergabe einer Parzelle von einem Altpächter an einen Neupächter ohne die Mitwirkung des Vorstandes ist verboten!