Zum Schutz der Wege in der Anlage werden im Zeitraum
1. November bis 31. März
grundsätzlich keine Einfahrgenehmigungen erteilt. Unerlaubte Einfahrten werden entsprechend Gebührenordnung geahndet.
Zum Schutz der Wege in der Anlage werden im Zeitraum
1. November bis 31. März
grundsätzlich keine Einfahrgenehmigungen erteilt. Unerlaubte Einfahrten werden entsprechend Gebührenordnung geahndet.