Aufgrund erforderlicher Wartungsarbeiten an den Wasserleitungen werden alle Pächter aufgefordert, ihre Haupthähne bis spätestens 15.03.2024 zu schließen. Das Aufdrehen der Haupthähne ist erst nach erfolgter Wasser-Anstellung gestattet. Hierzu erhalten die Pächter eine gesonderte Information vom Wasser-Verantwortlichen. Für Schäden, die durch nicht geschlossene Haupthähne entstehen, ist allein der Pächter der jeweiligen Parzelle verantwortlich.
Der Vorstand