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Willkommen im Kleingartenverein

„Kasseler Straße“ e.V.

Unsere Gartenanlage mit 266 Parzellen und einer Gesamtgröße von 118.594 m² wurde 1973 gegründet und befindet sich in der Äußeren Kasseler Straße im Südosten von Halle, direkt an der Europachaussee.


Aktuelle Meldungen

Sprechstunde zur Jahresrechnung

22 Jan. 2024
Fragen zur Rechnungslegung 2023 können am 17.02.2024 von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr im Vereinsbüro besprochen werden.

Mitgliederversammlung 13.04.2024

22 Jan. 2024
Einladung zur Mitgliederwahlversammlung am 13. April 2024 Ort: Rudererhaus Böllberg, Zur Rabeninsel 23, 06128 Halle (Saale) Zeit: 9:00 bis ca. 12:00 Uhr Einlass: 8:30 Uhr. Ohne Mitgliedskarte kein Einlass! Detaillierte… Weiterlesen »Mitgliederversammlung 13.04.2024

Pflichtstundennachweis 2023

31 Okt. 2023
Zur Vermeidung von Problemen bei der Jahresabrechnung haben die Gartenfreunde, deren gleistete Pflichtstunden noch nicht ordnungsgemäß in den Nachweiskarten registriert wurden, die Möglichkeit, dies nachzuholen. Am Samstag, den 18. November… Weiterlesen »Pflichtstundennachweis 2023

Anmeldung zu den Arbeitseinsätzen 2026

  • Bitte geben Sie Ihren Namen an.
  • Bitte geben Sie Ihre Garten-Nummer an. Gartennummern mit Buchstaben (z.B. 143a) finden Sie am Ende der Liste.
  • Geben Sie an, an welchem Arbeitseinsatz Sie teilnehmen möchten
  • Mit wie vielen Personen werden Sie an dem Arbeitseinsatz teilnehmen?
  • Für wie viele Stunden werden Sie an dem Arbeitseinsatz teilnehmen?
  • Bitte geben Sie für Rückfragen Ihre Telefonnummer an.
  • Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, bekommen Sie eine Kopie der Anmeldung per E-Mail zugeschickt.
  •  

Wichtiger Hinweis zur Abgabe von Parzellen

Kleinanzeigen

Immer wieder werden Kleingärten im Internet, z.B. auf ebay Kleinanzeigen angeboten. Dabei ist zu beachten, dass für Nutzung einer Kleingartenparzelle der Abschluss eines Pachtvertrages zwischen dem Verpächter und dem neuen Pächter erforderlich ist. Verpächter ist der Kleingartenverein (im Rahmen des Verwaltungsauftrages). Der Kauf von Laube und anderen beweglichen Sachen ist nicht gleichbedeutend mit einem Nutzungsrecht der Parzelle. Daher muss der Vorstand immer vor dem Kauf mit einbezogen werden. Eine „Unter-der-Hand“-Vergabe einer Parzelle von einem Altpächter an einen Neupächter ohne die Mitwirkung des Vorstandes ist verboten und berechtigt den Vorstand, den Neupächter der Gartenanlage zu verweisen!

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Was kostet ein Garten?

Pacht / Nebenkosten ca. 150,00 € pro Jahr (abhängig von der Größe der Parzelle)
Wasser / Strom ca. 80,00 € pro Jahr (abhängig vom tatsächlichen Verbrauch)
Sicherheitsleistung 500,00 € einmalig
Aufnahmegebühr 50,00 € pro Person
Garten- / Laubenpreis abhängig von der Wertermittlung
Pflichtstunden 10 Stunden pro Jahr
Nicht erbrachte Pflichtstunden werden mit 30,00 € berechnet.