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Arbeitseinsatz
29. Mai 2021 um 8:00 bis 12:00
Wir machen darauf aufmerksam, dass laut Satzung jedes Mitglied verpflichtet ist, an den angesetzen Gemeinschaftsarbeiten teilzunehmen. Es kann auch eine Ersatzkraft gestellt – nur Mitglieder des Vereins – oder die Gemeinschaftsarbeit auf Antrag und durch Genehmigung durch den Vorstand finanziell abgegolten werden.
Außerhalb der angesetzten Termine, insbesondere an Wochentagen, können nach Absprache Stunden geleistet werden.
Der Vorstand