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Mitgliederversammlung 2026

Einladung zur Mitgliederversammlung am 18. April 2026

 

Ort: Vereinsheim in unserer Gartenanlage, Äußere Kasseler Straße 2, 06132 Halle

Zeit: 9:00 bis ca. 12:00 Uhr

Einlass: 8:30 Uhr

 

Vorläufige Tagesordnung

  1. Begrüßung
    1. Änderungsanträge zu den ausgehängten Beschlussvorlagen
  2. Wahl des Versammlungsleiters (Vorschlag: Gfrdin Lagemann)
  3. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einberufung, der Beschlussfähigkeit, Beschluss der endgültigen Tagesordnung
  4. Bericht zum Geschäftsjahr 2025
  5. Finanzbericht 2025
  6. Kassenprüfbericht 2025
  7. Diskussion und Beschlussfassung zu den Berichten
    1. Geschäftsbericht 2025
    2. Finanzbericht 2025
    3. Kassenprüfbericht 2025
    4. Entlastung des Vorstandes

Pause

  1. Beschlussvorlagen
    1. Arbeitsvorhaben 2026
    2. Finanzplan 2026 / Reparaturfonds
    3. Pflichtstunden 2026
  2. Diskussion und Beschlussfassung zu
    1. Arbeitsvorhaben 2026
    2. Finanzplan 2026 / Reparaturfonds
    3. Pflichtstunden 2026
  3. Beschlussfassung zu den Beschlussvorlagen
    1. Arbeitsvorhaben 2026
    2. Finanzplan 2026 / Reparaturfonds
    3. Pflichtstunden 2026
  4. Entlastung des Vorstandes
  5. Schlusswort

 

Beschlussvorlagen zur Mitgliederversammlung am 18. April 2026

Arbeitsvorhaben 2026

  1. Fortführung der Zaunreparatur und -erneuerung
  2. Baumaßnahmen für das Jahr 2026/27
    1. Sanierung des Vereinsheimes
    2. Reparatur Bauhof-Dach
    3. Fortführung Kompostgarten
    4. Sanierung der Kegelbahn (2027)
    5. Sanierung Schaukelgestell auf dem Spielplatz
    6. Bäume pflanzen
    7. Altholz und Totholz aus Bestand entfernen
  3. Kleinreparaturen Strom / Wasser

Finanzplan 2026

  1. Beschluss über den Plan der Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsjahres 2026 und über die Verwendung der Mittel für die geplanten Arbeitsvorhaben
  2. Beschluss über die Weiterführung des Reparaturfonds als Reserve für die Finanzierung anfallender notwendiger Reparaturen in der Anlage. Mit der Jahreskassierung 2026 werden 20,00 € pro Garten eingezahlt. Im Planjahr nicht verwendete Beträge werden in das Folgejahr übertragen.

Pflichtstunden 2026

Im Jahr 2026 sind pro Garten 10 Pflichtstunden zu leisten. Der Stundensatz für nicht geleistete Pflichtstunden von 30,00 € wird beibehalten.