Mitgliederversammlung 26.04.2025
Einladung zur Mitgliederversammlung am 26. April 2025
Ort: Unsere Gartenanlage (je nach Witterung entweder Festwiese oder Gaststätte)
Zeit: 9:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr
Einlass: 8:30 Uhr
Ohne Mitgliedskarte erfolgt kein Einlass.
Vorläufige Tagesordnung
- Begrüßung
- Info zu Änderungsanträgen zu den ausgehängten Beschlussvorlagen
- Wahl des Versammlungsleiters
- Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einberufung, der Beschlussfähigkeit, Beschluss der endgültigen Tagesordnung
- Bericht zum Geschäftsjahr 2024
- Finanzbericht 2024
- Kassenprüfbericht 2024
- Bericht der Fachbereiche
- Diskussion und Beschlussfassung zu den Berichten
- Bericht zum Geschäftsjahr 2024
- Finanzbericht 2024
- Kassenprüfbericht 2024
- Entlastung des Vorstandes
PAUSE
- Beschlussvorlagen
- Arbeitsvorhaben 2025
- Finanzplan 2025 / Reparaturfonds
- Pflichtstunden 2025
- Erhöhung des Stundensatzes für Pflichtstunden im Jahr 2025 von 20,00 € auf 30,00 €
- Diskussion und Beschlussfassung zu
- Arbeitsvorhaben 2025
- Finanzplan 2025 / Reparaturfonds
- Pflichtstunden 2025
- Erhöhung des Stundensatzes für Pflichtstunden im Jahr 2025 von 20,00 € auf 30,00 €
- Schlusswort
Beschlussvorlagen zur Mitgliederversammlung am 26. April 2025
Arbeitsvorhaben 2025
- Fortführung der Zaunreparatur und -erneuerung
- Baumaßnahmen für das Jahr 2025/26
- Fertigstellung des Kompostgartens
- Fassadensanierung Schlosserei
- Kleinreparaturen Strom / Wasser
Finanzplan 2025
- Beschluss über den Plan der Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsjahres 2025 und über die Verwendung der Mittel für die geplanten Arbeitsvorhaben
- Beschluss über die Weiterführung des Reparaturfonds als Reserve für die Finanzierung anfallender notwendiger Reparaturen in der Anlage. Mit der Jahreskassierung 2025 werden 20,00 € pro Garten eingezahlt. Im Planjahr nicht verwendete Beträge werden in das Folgejahr übertragen. In der jährlichen Mitgliederversammlung wird über die Verwendung berichtet und über die Notwendigkeit und Höhe einer weiteren Einzahlung in den Reparaturfonds entschieden.
- Die Umlage für die Aufwandsentschädigung beträgt wie 2024 25,00 €.
- Für die Entsorgung von Sperrmüll wird jährlich eine Umlage von 5,00 € pro Garten erhoben.
- Für Verstöße gegen die Hausordnung wird eine Strafgebühr eingeführt. Diese wird in der Gebührenordnung festgelegt.
Pflichtstunden 2025
- Im Jahr 2025 sind pro Garten 10 Pflichtstunden zu leisten. Der Stundensatz wird auf 30,00 € angehoben.
- Entlastung der Pächter ab 70 Jahren auf 5 Pflichtstunden pro Jahr
- Entlastung der Pächter ab 80 Jahren auf 0 Pflichtstunden.