Wir machen darauf aufmerksam, dass laut Satzung jedes Mitglied verpflichtet ist, an den angesetzen Gemeinschaftsarbeiten teilzunehmen. Es kann auch eine Ersatzkraft gestellt - nur Mitglieder des Vereins - oder die Gemeinschaftsarbeit auf Antrag und durch Genehmigung durch den Vorstand finanziell abgegolten werden. Außerhalb der angesetzten Termine, insbesondere an Wochentagen, können nach Absprache Stunden geleistet werden.… Weiterlesen »Arbeitseinsatz